Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.06.1983 - VI 584/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,12735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; § 52 Abs. 1 AO 1977; § 65 AO 1977
Anspruch auf Aufhebung eines Einspruchsbescheides; Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer; Anforderungen an die Erfüllung eines gemeinnützigen Zweckes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Aufhebung eines Einspruchsbescheides; Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer; Anforderungen an die Erfüllung eines gemeinnützigen Zweckes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.06.1983 - VI 584/82
Daß die Zahl der Betreuten in dem kurzen Zeitraum, der gegenwärtig zur Beurteilung zur Verfügung steht, erheblich geringer gewesen ist, steht der Gemeinnützigkeit der Kl. nicht entgegen; denn entscheidend für die Beurteilung ist Zielrichtung (§ 52 Abs. 1 Satz 1 AO: "... wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist ..."; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BStBl II 1979, 482).
- FG Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 6 K 41/90
Unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar